Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV)
Letzte Aktualisierung: 21. Juli 2026
Der vorliegende Vertrag regelt die Bearbeitung der Personendaten durch JAAY Solutions, die Sie der Plattform Solveraa im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit anvertrauen. Er ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Handwerksbetriebe und geht diesen in allen Fragen der Personendaten vor.
Sie akzeptieren diesen Vertrag bei der Registrierung Ihres Unternehmens. Eine Kopie wird Ihnen per E-Mail zugestellt.
1. Parteien und Rollen
1.1. Der Auftragsbearbeiter. JAAY Solutions (https://jaay.solutions), Betreiberin der Plattform Solveraa, nachfolgend «wir», «der Auftragsbearbeiter» oder «Solveraa» genannt.
[VOR DER VERÖFFENTLICHUNG ZU ERGÄNZEN — DIESER BLOCK DARF NICHT IN DIESEM ZUSTAND ONLINE GESTELLT WERDEN] Rechtsform: wird ergänzt Sitz und Registeradresse: wird ergänzt UID- / CHE-Nummer: wird ergänzt Mehrwertsteuernummer: wird ergänzt Zustelladresse für Mitteilungen nach dem vorliegenden Vertrag: wird ergänzt Kontaktadresse für Fragen des Datenschutzes: wird ergänzt
1.2. Der Verantwortliche. Das Unternehmen oder die selbstständig erwerbende Person, die ein Geschäftskonto auf Solveraa eröffnet, nachfolgend «Sie» oder «das Unternehmen» genannt. Ihre Kontaktangaben sind diejenigen, die in Ihrem Konto erfasst sind.
1.3. Verteilung der Rollen. Für die Daten Ihrer eigenen Kundinnen und Kunden, Ihrer Offerten, Ihrer Rechnungen, Ihrer Baustellen, der geleisteten Stunden und Ihrer Mitarbeitenden sind Sie der Verantwortliche und wir sind Ihr Auftragsbearbeiter. Sie bestimmen die Zwecke; wir hosten und bearbeiten diese Daten auf Ihre Weisung.
1.4. Was der vorliegende Vertrag nicht abdeckt. Wir handeln als eigenständiger Verantwortlicher und nicht als Ihr Auftragsbearbeiter für:
- Ihr Unternehmenskonto, Ihr Abonnement und die damit verbundenen Zahlungen;
- die Überprüfungsunterlagen, die Sie uns übergeben (Handelsregisterauszug, UID-Bescheinigung, ESTI-Installationsbewilligung, Haftpflichtversicherung, Mehrwertsteuerbescheinigung, Qualifikationen, Ausweisdokumente von selbstständig Erwerbenden) sowie die internen Notizen unserer Operatoren, die sich darauf beziehen;
- die Konten der Haushalte und ihre Anfragen auf dem Marktplatz, vor der Zuteilung einer Anfrage.
Für diese Bearbeitungen gilt unsere Datenschutzerklärung.
1.5. Die Übergabe bei der Zuteilung. Wenn Ihnen eine Anfrage vom Marktplatz zugeteilt wird, gehen die Daten der Kundin oder des Kunden in Ihren Verwaltungsbereich über. Ab diesem Zeitpunkt unterstehen sie dem vorliegenden Vertrag und Sie sind dafür der Verantwortliche.
1.6. Ihre Zusicherungen. Sie sichern zu, über eine Rechtsgrundlage und das Recht zu verfügen, die Personendaten in die Plattform einzugeben, die Sie dort erfassen, einschliesslich derjenigen Ihrer Mitarbeitenden und der Kundinnen und Kunden, die Sie manuell ausserhalb des Marktplatzes anlegen.
2. Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Bearbeitung
2.1. Gegenstand. Die Bearbeitung der Personendaten, die für die Bereitstellung der Plattform Solveraa erforderlich ist: Verwaltung der Kundenbeziehung, Offerten, Rechnungen, Einsatzplanung, Baustellenverwaltung, Erfassung der Stunden und Stempelungen sowie die damit zusammenhängende Kommunikation.
2.2. Dauer. Der vorliegende Vertrag tritt mit der Eröffnung Ihres Kontos in Kraft und endet mit Ihrem Abonnementsvertrag, unter Vorbehalt der in Ziffer 12 beschriebenen Aufbewahrungspflichten.
2.3. Art der Bearbeitung. Erheben, Aufzeichnen, Ordnen, Strukturieren, Aufbewahren, Anpassen, Abfragen, Verwenden, Bekanntgeben an Unterauftragsbearbeiter, Einschränken, Löschen in den Grenzen von Ziffer 12 sowie Bereitstellen in Form von Exporten.
2.4. Zwecke. Ausschliesslich:
- die Ausführung der von Ihnen genutzten Funktionen der Plattform;
- die technische Unterstützung, die Sie anfordern;
- die Sicherheit, die Protokollierung sensibler Handlungen und die Verhinderung von Missbrauch;
- die Einhaltung unserer eigenen gesetzlichen Pflichten, insbesondere der Aufbewahrungspflichten.
2.5. Verbot der Eigennutzung. Wir verwenden die vom vorliegenden Vertrag erfassten Daten nicht für unsere eigenen Zwecke. Wir verkaufen sie nicht, vermieten sie nicht und verwenden sie weder für Werbung noch für kommerzielles Profiling noch für das Training von Modellen.
3. Kategorien betroffener Personen und von Personendaten
3.1. Kategorien betroffener Personen
- Ihre Kundinnen und Kunden sowie Interessenten und deren Kontaktpersonen.
- Personen, die auf einer Baustelle anwesend oder dort erreichbar sind.
- Ihre Mitarbeitenden, Angestellten und Subunternehmer, die in Ihrem Konto erfasst sind.
- Die Personen, die Sie als Benutzerinnen und Benutzer der Plattform bezeichnen.
3.2. Kategorien von Daten zu Ihren Kundinnen und Kunden sowie Baustellen
- Identität und Kontaktangaben: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kontaktsprache.
- Adressen: Strasse, Stockwerk oder Wohnung, Postleitzahl, Ort, Kanton, Art des Objekts sowie die entsprechenden geografischen Koordinaten.
- Zugangsnotizen: Freitextfeld, das in der Praxis Eingangscodes, Hinweise zum Parkieren und den Namen an der Klingel enthält. Wir behandeln es als das sensibelste Feld des Systems.
- Geschäftlicher Inhalt: Offerten, Rechnungen, Positionen, Beträge, Fristen, Zahlungsstatus.
- Einsätze: Termine, Baustellen, Arbeitsbeschreibungen, Notizen.
- Hochgeladene Anhänge und Fotografien, aufbewahrt in einem privaten Objektspeicher.
3.3. Kategorien von Daten zu Ihren Mitarbeitenden
- Rolle, Zugriffsstufe, Anstellungsart, Funktionsbezeichnung, Anzeigefarbe.
- Wohnort: nur Ort und Postleitzahl — niemals eine Strassenadresse. Das Datenmodell enthält keine Spalte für die Strasse, und der Geocoding-Dienst erhält lediglich die Postleitzahl und den Ort. Die genaueste Standortinformation, die wir über eine mitarbeitende Person besitzen, ist somit der Ort, von dem aus sie losfährt. Sie dient dazu einzuordnen, wen man auf einen Einsatz schickt.
- Maximal akzeptierte Anfahrtsdistanz.
- Berufe und Kompetenzen der mitarbeitenden Person.
- Geleistete Stunden: Beginn, Ende, Herkunft der Erfassung (Stempelung, Stoppuhr, manuelle Eingabe), Validierung, Verrechnungsstatus.
- Stempelungen vor Ort: Zeitstempel der Ankunft und des Weggangs, Notiz, Fotografien sowie eine Standorterfassung bei der Ankunft im Sinne von Ziffer 3.4.
3.4. Die Standorterfassung bei der Stempelung
Seit dem 21. Juli 2026 kann die Plattform bei der Stempelung einen Standort erfassen. Diese Bearbeitung ist bewusst eng gefasst, und die folgenden Grenzen sind integraler Bestandteil ihres rechtlichen Rahmens:
- Eine einzige, von der Person ausgelöste Erfassung. Sie erfolgt, wenn die mitarbeitende Person auf «Ich bin angekommen» drückt, und ein zweites Mal, wenn sie ihre Stempelung abschliesst. Dazwischen wird nichts aufgezeichnet, nichts im Hintergrund, und kein technischer Weg lässt dies zu.
- Niemals eine Bedingung. Eine Verweigerung, ein Gerät ohne Signal, ein Browser ohne Geolokalisierungsschnittstelle oder eine weggeklickte Abfrage führen zu einer Stempelung ohne Koordinaten, und die Stunden werden genau gleich erfasst.
- Verglichen, nicht verfolgt. Die Luftliniendistanz zwischen der Erfassung und der Baustelle wird bei der Ankunft ein einziges Mal berechnet und anschliessend aufbewahrt. Sie beantwortet die Frage «hat dieser Besuch an der Adresse stattgefunden» und nichts anderes.
- Qualifiziert. Der vom Gerät angegebene Genauigkeitsradius wird neben der Erfassung aufbewahrt, damit eine ungenaue Messung nicht als Beweis für eine Abwesenheit gelesen werden kann.
- Fixiert. Die Distanz wird unverändert aufbewahrt und nicht neu berechnet: die spätere Korrektur der Adresse einer Baustelle kann daher nicht stillschweigend umschreiben, was bei einem vergangenen Besuch festgestellt wurde.
- Die automatische Speicherung ist ausgeschlossen. Das Speichern eines Notizentwurfs nimmt keine Erfassung vor.
3.5. Ihre Pflichten als Arbeitgeber. Das Schweizer Recht verbietet Überwachungssysteme, die das Verhalten der Arbeitnehmenden kontrollieren sollen (Art. 26 ArGV 3 in Verbindung mit Art. 6 ArG). Die in den Ziffern 3.3 und 3.4 beschriebenen Funktionen sind als Instrumente der Zeiterfassung und des Nachweises von Fahrten konzipiert, nicht als Überwachungsvorrichtung. Es obliegt Ihnen:
- Ihre Mitarbeitenden vor jeder Nutzung über die Zeiterfassung, die Stempelungen, die Standorterfassung und den Wohnort sowie über die verfolgten Zwecke zu informieren;
- über eine gültige Rechtsgrundlage im Hinblick auf das Arbeitsrecht und den Datenschutz zu verfügen;
- diese Daten nicht für eine fortlaufende Verhaltenskontrolle zu verwenden;
- von einer mitarbeitenden Person nicht zu verlangen, die Geolokalisierung als Bedingung für die Erfassung ihrer Stunden zu aktivieren.
Sie sichern zu, diese Pflichten erfüllt zu haben. Das Arbeitsverhältnis ist das Ihre; wir stellen das Werkzeug bereit.
3.6. Keine vorgesehenen besonders schützenswerten Daten. Die Plattform ist nicht dafür konzipiert, besonders schützenswerte Personendaten im Sinne von Art. 5 lit. c revDSG (Gesundheit, Meinungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, biometrische oder genetische Daten) entgegenzunehmen. Sie verpflichten sich, solche nicht in die Freitextfelder einzugeben.
3.7. Automatisierte Einzelentscheidung. Der Teamvorschlag ordnet Ihre eigenen Mitarbeitenden nach Beruf, Verfügbarkeit und Distanz und gibt an, weshalb eine Person nicht vorgeschlagen würde. Er entfernt niemals jemanden von der Liste: die Entscheidung bleibt menschlich. Es gibt weder eine Bewertung noch eine personalisierte Preisgestaltung noch eine automatisierte Ablehnung.
4. Bearbeitung auf dokumentierte Weisung
4.1. Grundsatz. Wir bearbeiten die vom vorliegenden Vertrag erfassten Daten nur auf Ihre dokumentierte Weisung, auch für Übermittlungen ins Ausland, es sei denn, eine gesetzliche Pflicht sehe etwas anderes vor. In diesem letzteren Fall informieren wir Sie vor der Bearbeitung, sofern das anwendbare Recht dies nicht aus einem wichtigen Grund des öffentlichen Interesses verbietet.
4.2. Was als Weisung gilt. Ihre dokumentierten Weisungen sind:
- der vorliegende Vertrag und seine Anhänge;
- die ordentliche Nutzung der Plattform durch Sie und durch die von Ihnen autorisierten Benutzerinnen und Benutzer: eine Kundin oder einen Kunden anlegen, eine Offerte versenden, eine Rechnung ausstellen, einen Einsatz planen, Stunden validieren, Daten exportieren. Die Konfiguration und die Nutzung des Produkts sind die Weisung;
- die Supportanfragen, die Sie uns schriftlich richten, auch per E-Mail oder aus Ihrem Konto heraus.
4.3. Weisungen ausserhalb des Produkts. Jede Weisung, die nicht mittels der Funktionen der Plattform ausgeführt werden kann, ist schriftlich an die in Ziffer 1.1 angegebene Kontaktadresse zu richten. Wir können den Aufwand, den eine über die ordentlichen Funktionen des Produkts hinausgehende Weisung erfordert, zu den geltenden Ansätzen in Rechnung stellen.
4.4. Widerrechtliche Weisung. Sind wir der Auffassung, dass eine Weisung gegen das schweizerische oder europäische Datenschutzrecht verstösst, informieren wir Sie unverzüglich und können deren Ausführung aussetzen, bis Sie sie bestätigen oder ändern.
5. Vertraulichkeit
5.1. Die Personen, die zur Bearbeitung der vom vorliegenden Vertrag erfassten Daten befugt sind, unterliegen vertraglich oder von Gesetzes wegen der Vertraulichkeit. Diese Pflicht überdauert das Ende ihres Anstellungsverhältnisses.
5.2. Zugriffsbeschränkung. Der Zugriff ist auf die Personen beschränkt, die ihn benötigen, um die Plattform zu betreiben, den Support zu leisten oder einen Vorfall zu bearbeiten.
5.3. Eine Präzisierung, die wir offen machen. Zwei Operatorkonten verfügen konstruktionsbedingt über Einsicht in die gesamte Plattform. Sie sind für den Betrieb, die Überprüfung der Unternehmen und die Bearbeitung von Vorfällen erforderlich. Sie werden von Personen gehalten, die der Vertraulichkeitspflicht von Ziffer 5.1 unterstehen. Wir behaupten nicht, eine technische Abschottung würde uns den Zugriff auf Ihre Daten verwehren: sie tut es nicht, und es ist die Aufgabe des vorliegenden Vertrags, dies zu regeln.
[VOM BETREIBER ZU ERGÄNZEN — DIESER BLOCK DARF NICHT IN DIESEM ZUSTAND ONLINE GESTELLT WERDEN] Zugriffskontrolle des Personals: Verfahren zur Erteilung, zur periodischen Überprüfung und zum Entzug der Operatorzugriffe sowie Protokollierung ihrer Nutzung. zu dokumentieren.
6. Sicherheitsmassnahmen
6.1. Derzeit umgesetzte Massnahmen. Die folgenden Massnahmen sind umgesetzt und im Produkt feststellbar:
- Passwörter. Sie werden niemals im Klartext aufbewahrt. Sie werden mittels bcrypt gehasht.
- Dokumente und Fotografien. Sie werden in einem privaten Objektspeicher aufbewahrt, der niemals öffentlich zugänglich ist. Ihre Einsicht erfolgt über signierte Links mit kurzer Gültigkeitsdauer.
- Abschottung nach Unternehmen. Jede Abfrage, die Unternehmensdaten betrifft, ist auf Ihren Bereich beschränkt, und diese Abschottung wird im Code der Datenzugriffe durchgesetzt, nicht durch eine blosse Anzeigeregel.
- Maskierung der Kontaktangaben. Auf dem Marktplatz bleiben die genaue Adresse, die Zugangsnotizen, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer der anfragenden Person maskiert, solange ein Unternehmen die Anfrage nicht gewonnen hat. Diese Maskierung wird im Code durchgesetzt.
- Verschlüsselung während der Übertragung. Der Austausch mit der Plattform erfolgt über TLS, terminiert auf Ebene des Reverse Proxy.
- Protokollierung. Sensible Handlungen (Offerten, Rechnungen, Stundenerfassungen, Änderungen am Unternehmen) werden mit der urhebenden Person und der IP-Adresse protokolliert.
6.2. Massnahmen, deren Stand vom Betreiber zu dokumentieren ist. Die folgenden Punkte werden im vorliegenden Vertrag nicht behauptet, solange sie nicht eingerichtet und dokumentiert sind:
[VOM BETREIBER ZU ERGÄNZEN — DIESER BLOCK DARF NICHT IN DIESEM ZUSTAND ONLINE GESTELLT WERDEN] Verschlüsselung im Ruhezustand: Umfang (Datenbank, Objektspeicher, Sicherungen), Mechanismus und Schlüsselverwaltung. zu dokumentieren. Sicherungen: Häufigkeit, Aufbewahrungsort, Aufbewahrungsdauer, Verschlüsselung, Periodizität der Wiederherstellungstests, Wiederanlaufziele (RPO / RTO). zu dokumentieren. Verwaltung der Zugriffe des Personals: siehe Ziffer 5.3. zu dokumentieren. Vorfallsmanagement: Verfahren zur Erkennung, Qualifizierung, Eskalation und Kommunikation; verantwortliche Person; interne Fristen. zu dokumentieren. Kontinuität und Wiederherstellung nach Katastrophen: Plan und Periodizität der Tests. zu dokumentieren. Sicherheitstests: Code-Review, Analyse der Abhängigkeiten, Penetrationstests, Periodizität. zu dokumentieren. Sicheres Löschen der Datenträger. zu dokumentieren.
6.3. Weiterentwicklung. Wir können die technischen und organisatorischen Massnahmen ändern, sofern das Sicherheitsniveau nicht gesenkt wird.
7. Unterauftragsbearbeiter
7.1. Allgemeine Genehmigung. Sie genehmigen den Beizug der in Anhang 2 aufgeführten Unterauftragsbearbeiter.
7.2. Pflichten. Wir schliessen mit jedem Unterauftragsbearbeiter einen Vertrag ab, der ihm Datenschutzpflichten auferlegt, die denjenigen des vorliegenden Vertrags im Wesentlichen gleichwertig sind. Wir haften für ihre Pflichtverletzungen wie für unsere eigenen.
7.3. Änderungen, Mitteilung und Widerspruch. Wir informieren Sie über jede Hinzufügung oder Ersetzung eines Unterauftragsbearbeiters mindestens dreissig (30) Tage bevor dieser Unterauftragsbearbeiter mit der Bearbeitung Ihrer Daten beginnt, per E-Mail an die Adresse Ihres Kontos und durch einen Hinweis auf der öffentlichen Seite der vorliegenden Liste.
7.4. Sie können innerhalb von dreissig (30) Tagen nach der Mitteilung aus einem ernsthaften datenschutzrechtlichen Grund schriftlich Widerspruch erheben. Wir suchen alsdann nach einer angemessenen Lösung. Kommt innert angemessener Frist keine Einigung zustande, können Sie Ihr Abonnement für den betroffenen Teil der Dienstleistung kostenlos auf den Zeitpunkt kündigen, in dem die Änderung wirksam wird; im Voraus bezahlte und nicht genutzte Beträge werden Ihnen anteilig zurückerstattet.
7.5. Dringende Ersetzung. Muss ein Unterauftragsbearbeiter aus Gründen der Sicherheit oder der Verfügbarkeit unverzüglich ersetzt werden, informieren wir Sie so rasch als möglich nach der Ersetzung, und das Widerspruchsrecht nach Ziffer 7.4 wird ab dieser Information ausgeübt.
8. Internationale Datenübermittlungen
8.1. Hosting. Die Plattform und ihre Datenbank werden bei DigitalOcean, Region Frankfurt (Deutschland), gehostet und nicht in der Schweiz. Die Personendaten von Personen, die sich in der Schweiz befinden, verlassen die Schweiz somit bei jeder Abfrage in Richtung EWR.
8.2. Grundlage der Übermittlung Schweiz → Deutschland. Deutschland, Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums, figuriert auf der Liste der Staaten, deren Gesetzgebung nach Anerkennung des Bundesrates einen angemessenen Schutz gewährleistet (Art. 16 Abs. 1 revDSG). Für diese Übermittlung sind keine zusätzlichen Garantien erforderlich.
8.3. Weiterübermittlungen in die Vereinigten Staaten. Bestimmte Funktionen beziehen Dienstleister mit ein, die in den Vereinigten Staaten niedergelassen sind oder dort Daten bearbeiten können:
- Stripe — Rechnungsidentität Ihres Unternehmens und Abonnementsbeträge;
- Geocoding-API von Google — Adresszeichenketten, einschliesslich der genauen Adresse einer Baustelle, wenn diese geokodiert wird;
- Google OAuth — E-Mail-Adresse, Name und Profilbild, für die Anmeldung;
- Firebase Cloud Messaging — Token des Geräts und Inhalt der Mitteilung;
- der Anbieter für ausgehende E-Mails — Adresse der Empfängerin oder des Empfängers und vollständiger Inhalt der Nachricht.
Diese Übermittlungen stützen sich auf die Standardvertragsklauseln (SCC) der Europäischen Kommission, die vom EDÖB mit den erforderlichen schweizerischen Anpassungen anerkannt sind, sowie auf die vertraglichen Zusagen jedes Dienstleisters.
8.4. Beschränkung an der Quelle. Die Geocoding-Ergebnisse werden zwischengespeichert, sodass dieselbe Adresse nicht zweimal übermittelt wird. Push-Benachrichtigungen sind fakultativ, pro Gerät.
8.5. Bekanntgabe durch den Browser. Der Kartenhintergrund wird standardmässig vom Tile-Server von OpenStreetMap (Stiftung OSMF, Europäische Union) geliefert. Die Kacheln werden vom Browser der Person geladen, welche die Seite aufruft: ihre IP-Adresse wird diesem Server somit bekanntgegeben, ohne über unsere Server zu laufen. Der Google-Kartenhintergrund ist standardmässig deaktiviert.
[VOM BETREIBER ZU ERGÄNZEN — DIESER BLOCK DARF NICHT IN DIESEM ZUSTAND ONLINE GESTELLT WERDEN] Genaue Referenz der mit jedem amerikanischen Dienstleister unterzeichneten Standardvertragsklauseln, Datum der Unterzeichnung und entsprechende Folgenabschätzung der Übermittlung (TIA). zu dokumentieren.
9. Unterstützung des Verantwortlichen
9.1. Anfragen betroffener Personen. Unter Berücksichtigung der Art der Bearbeitung unterstützen wir Sie mit geeigneten technischen und organisatorischen Massnahmen bei der Beantwortung von Anfragen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit. Die Funktionen der Plattform — Einsicht, Änderung, Export — erlauben es Ihnen, diese in den meisten Fällen selbst zu beantworten.
9.2. Direkt bei uns eingehende Anfragen. Wendet sich eine betroffene Person direkt an uns bezüglich Daten, für die Sie verantwortlich sind, antworten wir nicht in der Sache. Wir weisen sie an, sich an Sie zu wenden, und leiten Ihnen die Anfrage innert fünf (5) Arbeitstagen weiter.
9.3. Folgenabschätzung. Wir stellen Ihnen auf schriftliche Anfrage und im Rahmen des Zumutbaren die in unserem Besitz befindlichen Informationen zur Verfügung, die für eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 22 revDSG, Art. 35 DSGVO) und eine allfällige vorgängige Konsultation der Behörde erforderlich sind, namentlich zu den Ziffern 3.3 und 3.4.
9.4. Verzeichnis. Wir führen ein Verzeichnis der Kategorien von Bearbeitungstätigkeiten, die für Ihre Rechnung ausgeführt werden, und stellen es Ihnen auf Anfrage zur Verfügung.
9.5. Umfang. Die Unterstützung wird im Rahmen des Üblichen unentgeltlich geleistet. Eine offensichtlich unverhältnismässige Unterstützung, namentlich massgeschneiderte technische Extraktionen, kann nach angenommener Offerte zu den geltenden Ansätzen in Rechnung gestellt werden.
10. Meldung von Verletzungen der Datensicherheit
10.1. Frist. Wir informieren Sie unverzüglich und spätestens innert achtundvierzig (48) Stunden, nachdem wir von einer Verletzung der Datensicherheit Kenntnis erlangen, welche die vom vorliegenden Vertrag erfassten Daten betrifft.
10.2. Inhalt. Die Meldung beschreibt im Rahmen der verfügbaren Informationen: die Art der Verletzung, die Kategorien und die ungefähre Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, die wahrscheinlichen Folgen, die zu ihrer Behebung und zur Abschwächung ihrer Auswirkungen ergriffenen oder vorgeschlagenen Massnahmen sowie eine Kontaktstelle. Können nicht alle diese Informationen auf einmal bereitgestellt werden, so werden sie schrittweise und ohne weitere Verzögerung mitgeteilt.
10.3. Verteilung. Die Meldung an die zuständige Behörde und gegebenenfalls die Mitteilung an die betroffenen Personen obliegen Ihnen: Sie sind der Verantwortliche. Wir unterstützen Sie dabei.
10.4. Unsere eigenen Verletzungen. Betrifft die Verletzung Daten, für die wir im Sinne von Ziffer 1.4 selbst verantwortlich sind, nehmen wir die erforderlichen Meldungen selbst vor.
[VOM BETREIBER ZU ERGÄNZEN — DIESER BLOCK DARF NICHT IN DIESEM ZUSTAND ONLINE GESTELLT WERDEN] Internes Verfahren des Vorfallsmanagements: Erkennung, Qualifizierung, Eskalation, Meldekanal an die Kundschaft, verantwortliche Person und Stellvertretung, Meldevorlage. zu dokumentieren.
11. Audit und Kontrolle
11.1. Informationen. Wir stellen Ihnen auf angemessene schriftliche Anfrage die Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung des vorliegenden Vertrags nachzuweisen, einschliesslich der aktuellen Beschreibung der technischen und organisatorischen Massnahmen und der Liste der Unterauftragsbearbeiter.
11.2. Zuerst Belegdokumente. Bestehen Auditberichte oder Zertifizierungen, so werden diese in erster Linie zur Verfügung gestellt: sie erfüllen die Pflicht nach Ziffer 11.1, sofern sie den verlangten Umfang abdecken.
11.3. Kontrolle. Andernfalls können Sie eine Kontrolle durchführen oder sie durch eine unabhängige Auditorin oder einen unabhängigen Auditor durchführen lassen, die oder der einer Vertraulichkeitspflicht untersteht und nicht zu unseren Konkurrenten gehört. Diese Kontrolle:
- wird mindestens dreissig (30) Tage im Voraus schriftlich angekündigt;
- findet während der Geschäftszeiten statt, ohne den Betrieb zu stören;
- findet höchstens einmal je Zeitraum von zwölf Monaten statt, ausser nach einer Sie betreffenden Verletzung der Datensicherheit oder auf Anordnung einer Behörde, in welchen Fällen eine zusätzliche Kontrolle zulässig ist;
- erstreckt sich nicht auf Daten anderer Kunden, auf unsere Geschäftsgeheimnisse oder auf unsere gemeinsam genutzten Infrastrukturen über das hinaus, was Sie betrifft.
11.4. Kosten. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Die Zeit, die wir einer Kontrolle widmen und die einen Arbeitstag übersteigt, kann zu den geltenden Ansätzen in Rechnung gestellt werden, es sei denn, die Kontrolle decke eine wesentliche Pflichtverletzung unsererseits auf.
11.5. Behörden. Die Kontrollrechte des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) und jeder zuständigen Aufsichtsbehörde bleiben vorbehalten und werden durch die vorliegende Ziffer nicht eingeschränkt.
12. Rückgabe und Löschung bei Vertragsende
12.1. Export. Während der gesamten Vertragsdauer und während dreissig (30) Tagen nach deren Ende können Sie Ihre Daten mittels der Exportfunktionen der Plattform exportieren. Wir können auf Ihre schriftliche Anfrage und gegen angemessene Vergütung einen vollständigen technischen Export erstellen.
12.2. Löschung — und ihre Grenze. Nach Ablauf dieser Frist löschen wir die vom vorliegenden Vertrag erfassten Daten oder machen sie unzugänglich, mit Ausnahme dessen, was das Gesetz uns aufzubewahren vorschreibt.
12.3. Die zehnjährige Aufbewahrung. Rechnungen und Offerten, die zu Rechnungen geworden sind, müssen nach Art. 958f des Obligationenrechts (OR) zehn Jahre aufbewahrt werden. Diese Pflicht geht der Löschung vor. Folglich:
- werden diese Dokumente nicht gelöscht, sondern höchstens als gelöscht markiert und dem laufenden Gebrauch entzogen;
- wird ein Unternehmenskonto niemals endgültig gelöscht. Dabei handelt es sich um eine strukturelle Eigenschaft des Systems: sämtliche Datensätze hängen vom Konto ab, sodass dessen Löschung diejenige der aufzubewahrenden Belege nach sich ziehen würde;
- werden die auf diesen Belegen enthaltenen Personendaten — Name und Adresse der Kundin oder des Kunden, Beschreibung der Arbeiten, Beträge — zusammen mit ihnen aufbewahrt.
12.4. Ehrliche Konsequenz. Das Recht auf Löschung (Art. 32 revDSG, Art. 17 DSGVO) ist für diese Daten somit während zehn Jahren eingeschränkt. Wir schreiben dies lieber, als eine Löschung zu versprechen, die wir nicht ausführen können. Die übrigen Daten — Offerten, die ohne Folge geblieben sind, Notizen, Planung, Anhänge, die nicht mit einer Rechnung verbunden sind — sind löschbar.
12.5. Weitere gesetzliche Aufbewahrungen. Jede weitere gesetzliche Aufbewahrungspflicht, die uns obliegen sollte, bleibt im gleichen Umfang und aus demselben Grund vorbehalten.
12.6. Zugriffsprotokoll. Das Protokoll der sensiblen Handlungen bewahrt in denormalisierter Form den Namen und die E-Mail-Adresse der urhebenden Person sowie deren IP-Adresse auf, damit es nach der Löschung eines Kontos lesbar bleibt.
[VOM BETREIBER ZU ERGÄNZEN — DIESER BLOCK DARF NICHT IN DIESEM ZUSTAND ONLINE GESTELLT WERDEN] Festzulegende Aufbewahrungsdauern: Protokoll der sensiblen Handlungen und die darin enthaltenen IP-Adressen; Standorterfassungen bei der Stempelung; Überprüfungsunterlagen nach dem Weggang eines Unternehmens. festzulegen.
12.7. Bestätigung. Auf schriftliche Anfrage bestätigen wir schriftlich die erfolgte Löschung und den Umfang dessen, was in Anwendung der Ziffern 12.3 und 12.5 aufbewahrt wurde.
13. Haftung, anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1. Haftung. Jede Partei haftet für Schäden, die durch ihre eigene Verletzung des vorliegenden Vertrags oder des anwendbaren Datenschutzrechts verursacht werden. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Handwerksbetriebe vereinbarten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch für den vorliegenden Vertrag, soweit das zwingende Recht dies zulässt.
13.2. Interne Verteilung. Muss eine Partei eine betroffene Person entschädigen oder eine Busse bezahlen wegen einer Pflichtverletzung, die der anderen zuzurechnen ist, so steht ihr gegen diese ein Rückgriff im Umfang des auf sie entfallenden Haftungsanteils zu.
13.3. Keine Einschränkung der Rechte der betroffenen Personen. Die vorliegende Ziffer regelt das Verhältnis zwischen den Parteien. Sie schränkt die Rechte, die den betroffenen Personen von Gesetzes wegen zustehen, in keiner Weise ein.
13.4. Anwendbares Recht. Der vorliegende Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts. Das auf eine bestimmte Bearbeitung anwendbare zwingende Datenschutzrecht bleibt vorbehalten.
[VOR DER VERÖFFENTLICHUNG ZU ERGÄNZEN — DIESER BLOCK DARF NICHT IN DIESEM ZUSTAND ONLINE GESTELLT WERDEN] Gerichtsstand: der Sitz von JAAY Solutions steht noch nicht fest. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist der Ort des Sitzes des Auftragsbearbeiters: wird ergänzt. Der Gerichtsstand muss mit demjenigen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Handwerksbetriebe übereinstimmen.
13.5. Änderungen. Der vorliegende Vertrag kann nur schriftlich geändert werden. Wir können ihn anpassen, wenn eine Änderung des Gesetzes, eines Behördenentscheids oder unserer Infrastruktur dies erfordert, indem wir Sie mindestens dreissig (30) Tage im Voraus darüber informieren; Ziffer 7.4 gilt sinngemäss für Ihr Kündigungsrecht.
13.6. Fortgeltung. Die Ziffern 5, 12 und 13 überdauern das Ende des Vertrags.
13.7. Teilnichtigkeit. Ist eine Bestimmung nichtig, so wird sie durch die gültige Bestimmung ersetzt, die ihr am nächsten kommt, wobei der übrige Vertrag in Kraft bleibt.
13.8. Sprache. Der vorliegende Vertrag wird auf Französisch, Deutsch, Italienisch und Englisch veröffentlicht. Bei Abweichungen ist die französische Fassung massgebend.
Anhang 1 — Bearbeitungstätigkeiten
| Tätigkeit | Betroffene Personen | Daten | Zweck | Aufbewahrung |
|---|---|---|---|---|
| Kundenverwaltung | Ihre Kundinnen und Kunden sowie Interessenten | Identität, Kontaktangaben, Adressen, Zugangsnotizen | Führung Ihrer Kundendatei | Vertragsdauer, unter Vorbehalt von Ziff. 12.3 |
| Offerten | Ihre Kundinnen und Kunden | Identität, Adressen, Positionen, Beträge | Offerten erstellen und übermitteln | Löschbar, ausser wenn sie zu Rechnungen geworden sind |
| Rechnungen | Ihre Kundinnen und Kunden | Identität, Adressen, Positionen, Beträge, Zahlungsstatus | Fakturieren und Zahlungen nachverfolgen | 10 Jahre (Art. 958f OR) |
| Baustellen und Einsätze | Ihre Kundinnen und Kunden, Personen vor Ort | Genaue Adresse, Zugangsnotizen, Beschreibungen, Fotografien | Arbeiten planen und ausführen | Vertragsdauer |
| Planung und Teamvorschlag | Ihre Mitarbeitenden | Berufe, Verfügbarkeit, Distanz ab dem Wohnort | Vorschlagen, wen man schickt; die Entscheidung bleibt menschlich | Dauer des erfassten Verhältnisses |
| Zeiterfassung | Ihre Mitarbeitenden | Beginn, Ende, Herkunft, Validierung, Verrechnungsstatus | Stundenabrechnung und Fakturierung | Vertragsdauer |
| Stempelungen vor Ort | Ihre Mitarbeitenden | Zeitstempel, Notiz, Fotografien, je eine Standorterfassung bei der Ankunft und beim Abschluss, Genauigkeitsradius, fixierte Distanz zur Baustelle | Bezeugen, dass ein Besuch an der Adresse stattgefunden hat | So lange wie die Stempelung — endgültige Dauer festzulegen |
| Benachrichtigungen | Ihre Mitarbeitenden, Ihre Kundinnen und Kunden | E-Mail-Adresse, Geräte-Token, Inhalt der Nachricht | Über ein Ereignis informieren | Bis zur Abmeldung des Geräts |
| Anhänge | Ihre Kundinnen und Kunden, Ihre Mitarbeitenden | Fotografien und Dokumente | Eine Baustelle oder einen Beleg dokumentieren | Vertragsdauer |
| Protokollierung | Benutzerinnen und Benutzer Ihres Kontos | Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Handlung | Sicherheit und Nachvollziehbarkeit | Festzulegen — siehe Ziff. 12.6 |
| Exporte | Alle | Alle vorstehenden Kategorien | Datenübertragbarkeit und Vertragsende | Gemäss Ziff. 12.1 |
Anhang 2 — Unterauftragsbearbeiter
| Dienstleister | Leistung | Übermittelte Daten | Bearbeitungsort | Grundlage der Übermittlung |
|---|---|---|---|---|
| DigitalOcean (Droplet und Spaces) | Applikations-, Datenbank- und Objektspeicher-Hosting | Sämtliche vom vorliegenden Vertrag erfassten Daten, einschliesslich Dokumente, Fotografien und Rechnungsarchive | Frankfurt, Deutschland | Angemessenheit (Art. 16 Abs. 1 revDSG) |
| Stripe | Inkasso Ihres Abonnements | Rechnungsidentität Ihres Unternehmens, Abonnementsbeträge, Kunden- und Abonnementskennungen | Irland, mit möglicher Weiterbearbeitung in den Vereinigten Staaten | Angemessenheit für die EU; Standardvertragsklauseln für die Vereinigten Staaten |
| Google — Geocoding-API | Umwandlung von Adressen in Koordinaten | Adresszeichenketten, einschliesslich der genauen Adresse einer Baustelle; Ergebnisse zwischengespeichert, um eine zweite Übermittlung zu vermeiden | Vereinigte Staaten | Standardvertragsklauseln |
| Google — OAuth | Anmeldung über Google-Konto | E-Mail-Adresse, Name, Profilbild | Vereinigte Staaten | Standardvertragsklauseln |
| Firebase Cloud Messaging (Google) | Push-Benachrichtigungen, pro Gerät fakultativ | Registrierungs-Token des Geräts, Inhalt der Benachrichtigung | Vereinigte Staaten | Standardvertragsklauseln |
| Anbieter für ausgehende E-Mails (SMTP) — derzeit iCloud (Apple) | Transaktionale E-Mails; es besteht kein Verteiler | Adresse der Empfängerin oder des Empfängers und vollständiger Inhalt der Nachricht | Europäische Union und Vereinigte Staaten | Standardvertragsklauseln |
| OpenStreetMap (Stiftung OSMF) | Standard-Kartenhintergrund | IP-Adresse der Person, welche die Seite aufruft, übermittelt durch ihren Browser | Europäische Union | Angemessenheit (Art. 16 Abs. 1 revDSG) |
| Google Maps JS | Alternativer Kartenhintergrund, standardmässig deaktiviert | IP-Adresse und angezeigter Bereich der Person, welche die Seite aufruft, sofern aktiviert | Vereinigte Staaten | Standardvertragsklauseln, sofern aktiviert |
Was wir nicht verwenden, und was festzuhalten sich lohnt: kein Werkzeug zur Reichweitenmessung, kein Werbepixel, kein Tag-Manager, keine von einem Dritten geladene Schriftart, keine Sitzungsaufzeichnung, kein A/B-Testdienst.
Wir sind kein Zahlungsvermittler. Zahlungen zwischen Ihren Kundinnen und Kunden und Ihnen laufen niemals über Solveraa. Wir nehmen keine Gelder für Ihre Rechnung entgegen, halten und übermitteln keine solchen, und wir bewahren keine Kartendaten Ihrer Kundinnen und Kunden auf.
Zu bestätigende Punkte
Die folgenden Punkte erfordern einen juristischen Entscheid, bevor der vorliegende Vertrag veröffentlicht oder unterzeichnet wird. Sie sind hier absichtlich zusammengefasst.
- Identität der Betreiberin. Rechtsform, Sitz, Registeradresse, UID-Nummer, Mehrwertsteuernummer und Zustelladresse von JAAY Solutions (Ziff. 1.1).
- Gerichtsstand. Der Gerichtsstand nach Ziff. 13.4 hängt vom noch unbestimmten Sitz ab und muss mit demjenigen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Handwerksbetriebe übereinstimmen.
- Zwei Texte oder nur einer. Braucht es eine revDSG-Fassung und eine DSGVO-Fassung, oder einen einzigen Text, der beide Regime abdeckt, wie hier? Die Wahl hängt vom Anteil der Kundenunternehmen ab, die der DSGVO unterstehen.
- Die Übergabe bei der Zuteilung (Ziff. 1.5). Die Rechtsgrundlage der Übertragung der Kundendaten aus unserer Verantwortung in die Ihre muss qualifiziert werden: Bekanntgabe, aufeinanderfolgende Auftragsbearbeitung oder gemeinsame Verantwortlichkeit für den Zeitpunkt des Übergangs.
- Standorterfassung bei der Stempelung (Ziff. 3.4). Gewählte Rechtsgrundlage, Mindestinhalt der Information, die der Arbeitgeber seinem Personal geben muss, Bestehen und Tragweite eines individuellen Widerspruchsrechts sowie Aufbewahrungsdauer der Erfassungen — derzeit an diejenige der Stempelung gebunden, ohne eigene Grenze.
- Wohnort der Mitarbeitenden (Ziff. 3.3 Ziff. 2). Rechtsgrundlage und Zweckmässigkeit, vom Unternehmen eine ausdrückliche Zusicherung zu verlangen, dass es sein Personal informiert hat. Zu beachten ist die geringe Tragweite: es handelt sich um einen Ort, niemals um eine Strassenadresse.
- Zugangsnotizen mit Eingangscodes (Ziff. 3.2 Ziff. 3). Ist dem Unternehmen nach der Zuteilung einer Anfrage eine besondere Sicherheits- oder Zugriffsbeschränkungspflicht aufzuerlegen?
- Aufbewahrungsdauer des Protokolls der sensiblen Handlungen, einschliesslich der IP-Adressen — derzeit unbegrenzt. Zwölf oder vierundzwanzig Monate wurden erwogen (Ziff. 12.6).
- Aufbewahrungsdauer der Überprüfungsunterlagen nach dem Weggang eines Unternehmens, unter Berücksichtigung des Umstands, dass sie Ausweisdokumente von selbstständig Erwerbenden enthalten. Diese Unterlagen fallen in unsere eigene Verantwortung (Ziff. 1.4), doch die Dauer muss mit dem vorliegenden Vertrag kohärent sein.
- Meldefrist bei Verletzungen. Die achtundvierzig Stunden von Ziff. 10.1 müssen im Hinblick auf das Vorfallsverfahren als einhaltbar bestätigt werden, sobald dieses niedergeschrieben ist.
- Exportfrist von dreissig Tagen nach Vertragsende (Ziff. 12.1): zu bestätigen, da bis heute in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Dauer festgelegt ist.
- Standardvertragsklauseln. Sind die mit Stripe, Google und dem E-Mail-Anbieter unterzeichneten SCC dem vorliegenden Vertrag beizulegen, oder genügt ein Verweis? Ist für jeden von ihnen eine Folgenabschätzung der Übermittlung erforderlich?
- GPS-Metadaten (EXIF) der hochgeladenen Fotografien: beim Hochladen entfernen oder als aufbewahrt erwähnen? Der Entscheid bestimmt, ob in Anhang 1 eine zusätzliche Zeile aufzuführen ist.
- Mindestalter. Vom Produkt wird keines vorgeschrieben; zu entscheiden ist, ob dies Auswirkungen auf die Daten minderjähriger Mitarbeitender in der Lehre hat.
- Rangordnung zwischen dem vorliegenden Vertrag, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Handwerksbetriebe und einem allfälligen individuell ausgehandelten Preis, in beiden Dokumenten zu bestätigen.